Tourenbeschreibung
Der Höhenweg verbindet die drei zwischen 800 und 900 m liegenden Bergrücken des Frauensteins, des Stücksteins und des Drechselbergs miteinander und ist der längste markierte Weg des Schönseer Landes. Ausgangs- und Zielort der Wanderung ist der kleine Ort Weiding. Der Weg verläuft von der Ortsmitte hoch zur Wasserreserve (Panoramablick) und weiter auf dem gut begehbaren Waldweg zur Burgruine Frauenstein. Beim Aufgang zur Burgruine steht das Schwarze Kreuz, auch Zahnwehkreuz genannt, da ein Splitter davon von Zahnschmerzen befreien soll. Nun geht es, teilweise auch steil, bergab nach Gaisthal. Von dort aus schwenkt der Weg beim Campingplatz Richtung Norden über die Wälder am Buchberg nach Rackenthal. Hier ist ein Abstecher zur Little Hill Ranch (Hs.Nr. 11) mit einheimischen und exotischen Tieren empfehlenswert. Bis Schwand führt er durch den Wald des Rosenhof und von Schwand bis Laub folgt ein Straßenabschnitt. Nordöstlich von Laub durchquert man wieder ausgedehnte Wälder und erreicht das Naturwaldreservat mit eindrucksvollen, wildromantischen Felsformationen rund um den Stückstein. Vom 32 m hohen Aussichtsturm aus eröffnet sich ein weiter Rundblick. Nun geht es zügig bergab Richtung Wildpark. Von hier aus ist es nicht mehr weit bis zum kleinen Ort Lindau. Nach einem kurzen Straßenteil kommt das nächste Bergstück in Richtung Dietersdorf. Auf der Anhöhe vor Dietersdorf folgt der Aufstieg zum Sauberg, welcher eine weite wunderschöne Aussicht bietet. Bis zum Waldsaum kurz vor Weiding, dem Wanderziel, begleiten Sie die weiten Wälder rund um den Drechselberg. Auf dem letzten Wegstück durch die Felder und Wiesen wird man mit einem herrlichen Blick auf die Ortschaft und die Höhenzüge des Böhmer- und Bayerwaldes belohnt. Beim Seewiesenweg am Ortsausgang Richtung Schönsee ist schließlich wieder die Ortschaft Weiding erreicht.
Kontakt: Tourist-Information Schönseer Land | Freyung 1 | 92539 Schönsee | Tel. +49 9674 / 317 | touristinfo@schoenseer-land.de | www.vg-schoensee.de
Quelle: tourinfra.com, zuletzt geändert am 29.02.2024