Tourenbeschreibung
Du beginnst deine kulinarische Reise am Parkplatz Schwanenwiese und folgst dem Weg Nr. 5 ab dem Ende des Parkplatzes. Er führt dich bis zum Waldparkplatz beim ASV-Sportgelände. Ab da folgst du der Beschilderung Nr. 2 und tauchst auf urigen Pfaden in das Waldmeer von Waldsassen bis du zur legendären Gründungsstätte Waldsassens "Köllergrün" gelangst. Hier kannst du innehalten, es ist ein bedeutender Ort für Waldsassen. Der Legende nach haben sich hier die ersten Siedler des Klosters Waldsassen niedergelassen.
Danach folgt ein kleiner Anstieg bis zum Gasthaus Panzen. Das idyllisch gelegene Wirtshaus lädt zur Einkehr und Stärkung ein (bitte Ruhetage beachten). Im Anschluss erwarten dich herrliche Ausblicke auf den Tillenberg und den Kaiserwald in Tschechien. Du wanderst entlang des Waldrandes weiter und kannst dann einen einzigartigen Ausblick auf die Basilika von Waldsassen genießen. Gönn dir einen Moment Ruhe, bevor du weiter Richtung Waldsassen wanderst. Ab dem Parkplatz am Sportgelände wechselt die Markierung wieder auf die Beschilderung Nr. 5.
Waldsassen ist einer von 100 Genussorten in Bayern, viele Wirtschaften und Cafés bieten dir die Möglichkeit für eine gelungene Einkehr zum Abschluss deiner Wanderung. Vielleicht hast du dann ja noch Lust die prächtige Basilika und die großen Figuren in der Stiftsbibliothek zu erkunden oder im Klostergarten zu kneippen.
Wenn du dich lieber direkt auf deiner Wanderung kulinarisch verwöhnen lassen willst, dann kannst du auch den Picknick-Service des Gästehauses St. Joseph der Abtei Waldsassen und der Tourist-Information nutzen. Leckere Körbe mit Weißwürsten, Brezen, selbstgemachten Marmeladen, frischem Obst uvm. können bis einen Tag vorher bestellt werden. Geliefert wird mit dem Klosterauto.
Sehenswertes am Weg:
- Gründungsstätte Köllergrün
- Gasthaus Panzen
- Kloster Waldsassen
weitere Informationen:
Tourist-Info
Basilikaplatz 3
95652 Waldsassen
Tel. +49 9632 / 88-160
tourist-info@waldsassen.de
www.waldsassen.de
Stichworte: Stiftland
Quelle: tourinfra.com, zuletzt geändert am 24.10.2024